Leistungen


In jeder Situation

Gezielte Behandlung in der Schweiz
Als Grenzgänger haben Sie für sich den freien Zugang zu den in Ihrem Arbeitskanton zugelassenen und durch Schweizer Kassen anerkannten Ärzten und Krankenhäusern / Spitälern. Eigenanteile entstehen analog der in der Schweiz gesetzlich Krankenversicherten in Form einer sogenannten Jahresfranchise.


Geplante Behandlung im Ausland
In allen Ländern der EU können Sie sich ohne vorherige Genehmigung behandeln lassen. Wir erstatten die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze, wenn auf der Rechnung sowohl Behandlung als auch Kosten im Einzelnen aufgeführt sind. Für Leistungen die Sie in Deutschland vorher beantragen müssen, z.B. Zahnersatz, Krankenhaus, Kuren oder Rehabilitation, brauchen Sie auch fürs Ausland eine Genehmigung.

Die AOK-Versichertenkarte mit Bild
Ihre "AOK-Versichertenkarte mit Bild" stellt bereits heute ein unverwechselbares und fälschungssicheres Dokument für optimalen Schutz bei Verlust oder Diebstahl dar.


Freie Arztwahl
Bundesweit können Sie sich den Arzt Ihres Vertrauens unter allen Vertragsärzten auswählen. Dies sind ca. 18.000 Ärzte in Baden - Württemberg

Weitere Infos AOK.de