| Gezielte
Behandlung in der Schweiz Als Grenzgänger haben Sie für sich den freien Zugang zu den in Ihrem Arbeitskanton zugelassenen und durch Schweizer Kassen anerkannten Ärzten und Krankenhäusern / Spitälern. Eigenanteile entstehen analog der in der Schweiz gesetzlich Krankenversicherten in Form einer sogenannten Jahresfranchise. |
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| Geplante
Behandlung im Ausland In allen Ländern der EU können Sie sich ohne vorherige Genehmigung behandeln lassen. Wir erstatten die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze, wenn auf der Rechnung sowohl Behandlung als auch Kosten im Einzelnen aufgeführt sind. Für Leistungen die Sie in Deutschland vorher beantragen müssen, z.B. Zahnersatz, Krankenhaus, Kuren oder Rehabilitation, brauchen Sie auch fürs Ausland eine Genehmigung. |
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| Die
AOK-Versichertenkarte mit Bild Ihre "AOK-Versichertenkarte mit Bild" stellt bereits heute ein unverwechselbares und fälschungssicheres Dokument für optimalen Schutz bei Verlust oder Diebstahl dar. |
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Freie
Arztwahl |